
Trinkgeld im Urlaub
Damit gibt man dem Dienstleister die Bestätigung für seine gute Arbeit. In der Regel ist es im deutschsprachigen Raum, dass man circa 10 bis 15 Prozent des Gesamtbetrages als Trinkgeld gibt. Der Großteil aller, rundet die Gesamtrechnung auf den Euro auf. Dieser Betrag gehört alleine dem Kellner oder Taxifahrer als Zusatzeinnahme.
In den Staaten als Gegenbeispiel ist das Trinkgeld Teil des Gehaltes. In Deutschland kann man aber auch vertraglich festlegen, dass der Zusatzgewinn am Ende des Tages mit der Gesamtbelegschaft geteilt wird. Dieses muss im Arbeitsvertrag festgelegt sein, damit es auch seine Wirksamkeit hat. Falls es nicht im Arbeitsvertrag steht, dies aber der Arbeitgeber im Nachhinein bestimmt, ist dies nicht zulässig und muss mit der gesamten Belegschaft abgeklärt werden. Die Verteilung des Trinkgeldes darf nur auf die Belegschaft verteilt werden, und der Arbeitgeber darf sich nicht daran persönlich bereichern.
Dem Kellner ein Trinkgeld zu geben, ist eine freiwillige Zuzahlung und keine Pflicht des Gastes. Bei Zufriedenheit der Bewirtung sollte man es aber auf jeden Fall machen. Auf Trinkgeld24.de gibt eine schöne Übersicht und weitere Informationen rund um das Thema “Trinkgeld im Urlaub”.
Es gibt Dienstleister, die dürfen in keinster Weise Trinkgelder annehmen. Das sind zum Beispiel die Stewardessen der Fluggesellschaften und ist im Arbeitsvertrag weitestgehend verankert. Falls es dennoch zu einer Bedrängung des Fluggastes zur Annahme kommen könnte, kann die Stewardess das Trinkgeld annehmen, um keine Unruhe zu verbreiten. Dieser Betrag muss im Anschluss an einer gemeinnützigen Organisation gespendet werden.
In Arabien zum Beispiel sollte man als Tourist nur Trinkgelder in besonderen Lokalitäten geben, wie Hotels oder Ähnliches. In normalen Gaststätten auf der Straße oder auch Taxifahrer braucht man kein Trinkgeld geben. Der Tourist zahlt in jeden Fall einen höheren Betrag als ein Araber. Man kann auch im Taxi schon so gut gehandelt haben, dennoch zahlt man mehr als üblich.
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